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Selbsthilfegruppen dürfen sich auch trotz weiter verschärfter Maßnahmen weiterhin treffen.
Gruppentreffen der Selbsthilfe zählen laut dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg unter den Begriff der sozialen Fürsorge – unabhängig davon, ob es sich um gesundheitsbezogene oder soziale Gruppen handelt.
Seit dem 24.11.2021 gilt für Baden-Württemberg die Alarmstufe II, gemäß Corona-Verordnung. Diese hat jedoch nach wie vor keine Auswirkung für die Gruppentreffen von Selbsthilfegruppen, denn hierfür gelten weiterhin die Ausnahmeregelungen:
Jede Selbsthilfegruppe muss für sich einen Konsens finden, wie mit diesen Möglichkeiten verfahren wird:
Wir im SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V. raten in jedem Fall zum Test.
Wir stellen Tests bei Bedarf auch zur Verfügung. Dann sollten Sie sich bei uns melden.
Wenn Sie Fragen zu den Regelungen haben oder Unterstützung für Ihre Treffen in gemieteten Räumen anderer Einrichtungen als der Kontaktstelle für Selbsthilfe haben, dann melden Sie sich bitte bei Barbara Herzog.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie in Ihren Gruppen die Ruhe und Unterstützung finden, die Sie sich wünschen!
Weitere Hinweise auf der Internet-Seite unserer Stuttgarter Kolleg/innen https://www.kiss-stuttgart.de/coronavirus/
Für die Gruppentreffen der Selbsthilfe gilt weiterhin die Ausnahme nach § 10, Absatz 4 der aktuellen Corona-Verordnung vom 15. September 2021 in der ab 27. Dezember 2021 gültigen Fassung.
Für öffentliche Veranstaltungen von Selbsthilfegruppen oder Vereins-Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten jedoch die allgemeinen Maßnahmen des § 10 der Corona-Verordnung.
Hier der Gesetzes-Text:
(1) Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind
(…)
(4) Abweichend von Absatz 1 sind folgende Veranstaltungen ohne Beschränkungen zulässig, wobei Teilnehmende von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises und dem Zutrittsverbot nach Absatz 1 Nummern 3 und 4 ausgenommen sind: