Basisinformationen für Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich

Hier stellt der Service für Sozialvereine grundlegende Informationen bereit, die er nach bestem Wissen und Gewissen aktuell hält. Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter, den wir in unregelmäßigen Abständen verschicken. Ältere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

Damit ein Verein gute soziale oder gesundheitsfördernde Arbeit leisten kann, bedarf er einer soliden Grundlage und funktionsfähiger Strukturen. Hier sind einige Informationen gesammelt, die bei der Gründung eines neuen Vereins oder auch der Leitung eines bereits bestehenden helfen können.

Gründung eines gemeinnützigen Vereins

Sie haben eine Idee, wie Sie Menschen und/oder eine Sache in einem Verein oder in einer anderen Körperschaft voranbringen möchten? Und Sie möchten dies gemeinnützig tun? Dann hilft ein Blick in die deutsche Abgabenordnung (AO). In ihr sind in § 52 gemeinnützige Zwecke niedergelegt – insgesamt 26 Zwecke von der Förderung von Wissenschaft und Forschung bis zur Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen.

Darunter sollte ein gemeinnütziger Zweck zu finden sein, unter den sich die eigene Idee fassen lässt. Sollte dies nicht so sein, ist in § 52 AO, Satz 2 auch das geregelt. Ein „Zweck [kann] für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.“
Ein Verein oder eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn seine oder ihre Tätigkeit – also die tägliche praktische Arbeit – darauf gerichtet ist, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Gründe gegen Gemeinnützigkeit

Aber Achtung: „Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.“

Ansprechpartner Finanzamt

Aus dem Vorgesagten sollte klargeworden sein, dass es bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins einen zentralen Ansprechpartner gibt: das örtliche Finanzamt. Denn dort wird über den Freistellungsbescheid entschieden. Mit ihm bestätigt (oder versagt) das Finanzamt alle drei Jahre, ob die Bedingungen der Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben sind.

Davon hängen alle mit Gemeinnützigkeit verbundenen Vorteile ab, zum Beispiel, alle steuerlichen Erleichterungen oder ob Spenden angenommen und bescheinigt werden dürfen. Mit dem Finanzamt sind daher alle Fragen zur Gemeinnützigkeit zu klären und zwar vorab.

Erster Schritt: Der Entwurf einer Satzung

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem gemeinnützigen Verein ist der Entwurf einer Satzung. In ihr wird der Vereinszweck und die Vereinstätigkeit genau beschrieben. Hier sollte sich Rechtsberatung eingeholt werden. Denn eine selbst verfasste Satzung birgt die Gefahr, dass Punkte vergessen werden. Das zieht spätere Änderungen nach sich, die dann wieder den Weg über das Finanzamt und das Vereinsregister nehmen müssen.

Der beste Weg ist, bereits den Satzungsentwurf dem Finanzamt vorzulegen. Erst nach einer Zustimmung ist eine rechtlich sichere Gründung eines gemeinnützigen Vereins möglich. Die Gründung selbst vollzieht sich wiederum wie bei jedem anderen Verein auch: Es sind nach deutschem Recht (BGB §56) mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder nötig. Sie müssen die in der Gründungsversammlung beschlossene Vereins-Satzung unterzeichnen.

Dabei kann es sich um natürliche Personen oder juristische Personen (andere Vereine oder Rechtskörperschaften) handeln. Die unterzeichnete Satzung ist die Grundlage für den Eintrag ins Vereinsregister.

Geldgeber und Vereinsfinanzen

Wenn also öffentliche Gelder oder Zuschüsse winken, ist es mit dem schnellen Gründen eines Vereins also nicht getan. Der Vereinszweck muss mit dem Zuwendungszweck übereinstimmen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass im Verein nicht Personen aktiv sind, die mit dem oder den Geldgebern in Verbindung stehen, zum Beispiel dort angestellt sind. Hier sollte es auf Seiten des Geldgebers zumindest Compliance-Regeln geben, die solche Fälle vorsehen und einordnen.

Weitere Informationen

Der „Praxisratgeber Vereinsrecht“ des Paritätischen Gesamtverbands gibt weitere Informationen. Er wurde als Handbuch für die Praxis geschrieben und enthält eine Mustersatzung für gemeinnützige Vereine. Außerdem gibt er Tipps und Erläuterungen, die sich typischerweise aus dem Vereinsalltag ergeben. Auch die Wahl der passenden Rechtsform, die Voraussetzungen zur Gründung eines Vereins und Fragen zur Haftung werden dargestellt.

Es werden Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts zu Steuern, Mittelverwendung, Spenden und Sponsoring und Zahlungen an Ehrenamtliche und Vorstände behandelt. Außerdem ist ein Formulierungsvorschlag für eine virtuelle Mitgliederversammlung nach der neuen gesetzlichen Regelung des § 32 BGB aufgenommen. Abgedruckt sind alle wichtigen Auszüge aus Gesetzen und Erlassen der Finanzverwaltung, zum Beispiel dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der für die Vereinsarbeit relevant sind.

Der „Praxisratgeber Vereinsrecht“ wurde aktualisiert und ist im Dezember 2023 in der 8. Auflage im Walhalla Verlag erschienen: Praxisratgeber Vereinsrecht, Michael Goetz, Werner Hesse, und Erika Koglin, Walhalla Verlag, ISBN 978-3-8029-4170-2, 14,95 €.

Satzung

Grundlage, gewissermaßen „Verfassung“ eines Vereins ist die Satzung. Es gibt Mustersatzungen, an denen Sie sich orientieren können. Damit der Verein zum „e.V.“, also zum rechtsfähigen „eingetragenen“ Verein wird, muss er ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Dazu sind das Gründungsprotokoll und die Satzung erforderlich. Auch die Vorstandsmitglieder werden eingetragen.

Es empfiehlt sich, in der Satzung alles Notwendige zu regeln, aber nicht jedes Detail, denn eine Satzungsänderung kann umständlich und langwierig sein und kostet zudem wieder eine Gebühr bei der Eintragung ins Vereinsregister. Vieles kann auch in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und Vorstände geregelt werden.

Detaillierte Informationen und eine Mustersatzung finden Sie unter www.service-bw.de. Sie können sich bei Fragen auch an den Service für Sozialvereine wenden.

Steuern, Spenden, Gemeinnützigkeit

Um Spendenbescheinigungen ausstellen zu können, damit Spender ihre Zuwendungen steuerlich absetzen können, ist eine Bescheinigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit der Vereinsarbeit erforderlich. Vielfach sind auch andere Zuwendungen wie staatliche Zuschüsse, Bußgeldzuweisungen oder Stiftungsförderungen von der Gemeinnützigkeit abhängig. Außerdem sind gemeinnützige Vereine zum Teil steuerbegünstigt. Detaillierte Informationen zu dem Themenkomplex bietet die Broschüre „Steuertipps für gemeinnützige Vereine“ des baden-württembergischen Finanzministeriums.

Seit 2013 gelten neue Muster für Spendenbescheinigungen, die Sie bei der Bundesfinanzverwaltung (über das Menü rechts: Steuern, dort über das Menü links: Formulare A-Z, dort Buchstabe G: Gemeinnützigkeit) online finden. Beachten Sie, dass es für verschiedene Rechtsformen unterschiedliche Muster gibt.

Hauptamt, Ehrenamt, Entgelt

Ehrenamt und Bezahlung

In erster Linie wird in Vereinen ehrenamtlich, also freiwillig und unbezahlt gearbeitet. Eine ehrenamtliche Tätigkeit und eine Bezahlung schließen sich nicht generell aus. Neben dem Auslagenersatz für Kosten, die Ehrenamtliche in ihrer Arbeit hatten und mit Belegen nachweisen, von Telefonkosten über den Einkauf von Putzmitteln bis zum Kilometergeld für Fahrten im Auftrag des Vereins, können auch die Tätigkeit und der Zeitaufwand selbst in einem begrenzten Umfang steuerfrei vergütet werden.

Die Vergütung kann zum Beispiel Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, die Vereinsarbeit erleichtern, längerfristiges und verbindliches Engagement unterstützen und einen besonderen Einsatz honorieren.

Die sogenannte „Übungsleiterpauschaule“ von derzeit bis zu 2.400 Euro im Jahr ist bestimmten Tätigkeiten vorbehalten.

Daneben gibt es noch eine „Ehrenamtspauschale“ von derzeit bis zu 720 Euro im Jahr. Sie ist prinzipiell für alle Tätigkeiten im ideellen Bereich oder in Zweckbetrieben möglich, von der Vorstandsarbeit bis zum Putzen.

Detaillierte Angaben finden Sie

Übrigens: Seine beruflichen Dienstleistungen kann ein Vereins- und auch Vorstandsmitglied genauso an den Verein „verkaufen“ wie ein Nichtmitglied. Ehrenamt und berufliche Tätigkeit müssen nur klar getrennt sein.

Hauptamtliche Personalstellen – Der Verein als Arbeitgeber

Häufig sind auch hauptamtliche Personalstellen erforderlich, um die Arbeit zu koordinieren und um Kontinuität und fachliche Qualität zu gewährleisten. Der Arbeitsumfang und professionelle Anforderungen sind gerade in der sozialen Arbeit oft nur mit ausgebildeten Fachkräften zu bewältigen, so dass der Verein zum Arbeitgeber wird.

Ist der Verein Arbeitgeber, erfordert dies eine professionelle Personalverwaltung, zu der eine kundige Buchhaltung und entsprechende EDV-Programme notwendig sind. Rechtliche Informationen bietet auch hier die Broschüre „Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des baden-württembergischen Finanzministeriums.

Übrigens: Tarifliche Bezahlung entsprechend den öffentlichen Arbeitgebern sollte im sozialen Bereich eigentlich selbstverständlich sein!

Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen

Die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen funktioniert in der Regel reibungslos. Manchmal entstehen aber Spannungen und Konflikte aufgrund der unterschiedlichen Rollen und Perspektiven.

Sie zu vermeiden oder zu bewältigen, erfordert Sensibilität und Reflexion. Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten Fortbildungen zu dem Thema an.

Auch der Service für Sozialvereine kann Sie beraten und eventuell moderieren. Sie können sich bei Fragen gerne an den Service für Sozialvereine wenden.

Vorstand

In vielen Vereinen ist die Vorstandsarbeit anspruchsvoller geworden, und oft wird es immer schwieriger, neue Vorstandsmitglieder zu finden. Hilfreiche Hinweise zur Organisation der Vorstandsarbeit und zur Kandidatensuche bietet eine Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Helfer und Freiwillige finden

Oft ist zu Beginn der Elan groß und engagierte Menschen sind reichlich vorhanden. Doch mit der Zeit suchen die meisten Vereine nach neuen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bzw. Freiwilligen, welche die Arbeit verstärken, fortführen und beleben.

Freiwillige vermittelt regional

Möglicherweise können Sie aber auch Helferinnen und Helfer im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes einsetzen.

Finanzen

Verschiedene Geldquellen

Trotz aller unbezahlten Arbeit: Ohne Geld funktioniert auch ein Verein in aller Regel nicht:
Räume für Treffen und Angebote, Telefon, Internet, Materialien ... und vor allem Personal, das in der sozialen Arbeit meistens der größte Kostenfaktor ist, müssen finanziert werden.

Mitgliedsbeiträge reichen oft nicht weit. Die meisten Vereine beziehen ihre Einnahmen aus einer Vielzahl von Quellen. Jede Finanzquelle erfordert aber einen mehr oder minder großen Arbeitsaufwand.

Sach- und Geldspenden müssen eingeworben werden. Für Sammlungen auf der Straße benötigen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamts.

Benefizveranstaltungen, Verkaufsstände, Basare und Tombolas wollen erst einmal organisiert sein. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind Zuwendungen von Stiftungen, Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie Bußgeldzuweisungen von Gerichten (dies liegt im freien Ermessen der Richter).

Stiftungen, kommunale Zuschüsse und Förderprogramme

Stiftungen haben bestimmte Zwecke und/oder sind nur regional tätig. Vor einem Antrag sollten Sie klären sollten, ob eine Unterstützung überhaupt vorstellbar ist.

Eine bundesweite, interaktive Suche nach Stiftungen ist über www.stiftungen.org möglich.

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen gibt es einen Überblick über die im Regierungsbezirk registrierten Stiftungen.

Über Zuschüsse der Kommune oder des Landkreises entscheiden die Gemeinderäte bzw. der Kreistag. Sie müssen also zunächst die zuständigen Verwaltungen und die Fraktionen davon überzeugen, dass Ihre Arbeit förderungswürdig ist.

Die Stadt Tübingen informiert auf ihrer Homepage über die städtischen Zuschüsse.

Das Land Baden-Württemberg hat verschiedene Förderprogramme zur Bezuschussung bestimmter Angebote eingerichtet. Die Förderkriterien, Zuschussbeträge und Abläufe sind sehr unterschiedlich. Über die einzelnen Regelungen informieren meistens Richtlinien, Merkblätter oder andere Veröffentlichungen auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration.

Speziell zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe im Pflegebereich gibt es ein Merkblatt des Landkreises Tübingen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Förderung der Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich verpflichtet. Informationen dazu erhalten Sie im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ und bei der „Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Baden-Württemberg".

Ein ganz eigenes Kapitel sind die Förderprogramme der Europäischen Union. Die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung ist meist sehr aufwändig. Zum Europäischen Sozialfonds (ESF) werden eigens Schulungen angeboten. Außerdem gibt es im Internet Informationen über die Programme „Jugend in Aktion“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie über den ESF in Baden-Württemberg.

Versicherung

Was ist, wenn ein ehrenamtlich Tätiger einen Schaden verursacht oder selbst zu Schaden kommt? Soweit nicht bereits der Verein über eine Versicherung verfügt oder diese durch andere rechtliche Bestimmungen vorliegt, hilft eine Sammelversicherung des Landes. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Sozialministeriums.

Fortbildung

Fortbildungen sind vielfach unerlässlich, sowohl für die fachliche Arbeit wie für praktische Fertigkeiten, rechtliche Fragen oder Vereinsorganisation. Anbieter gibt es auf vielen Ebenen, zum Teil bei den Kommunen, beim Land, bei Fachverbänden und Dachorganisationen.

Sie finden sie

Aktuelle Angebote im Landkreis Tübingen leitet der Service für Sozialvereine gerne über seine Verteiler weiter. Oder wir veröffentlichen sie auf dieser Website. Sie können uns auch Ihren Bedarf mitteilen, eventuell können wir Fortbildungen bei der Beauftragten für Bürgerengagement anregen.

Öffentlichkeitsarbeit

Vereine betreiben zwangsläufig Öffentlichkeitsarbeit – sie wollen auf ihre Angebote aufmerksam machen, für ihre Anliegen werben, neue Mitgliedschaften und Spenden gewinnen …

Informationsstände und andere Aktionen im öffentlichen Raum müssen Sie in der Regel beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde anmelden und zum Teil eine geringe Gebühr dafür entrichten.

Plakatflächen an städtischen Litfasssäulen und Anschlagflächen sowie an Laternenmasten können Sie bei der Stadt Tübingen in begrenzter Zahl und für begrenzte Zeiträume buchen. Informationen und Ansprechpartner für Infostände und Plakatierungen sowie für die Teilnahme am Stadtfest und am Weihnachtsmarkt finden Sie auf der Website der Stadt Tübingen.

Bei Veranstaltungen sind Besonderheiten zu berücksichtigen, zum Beispiel Ansprüche der GEMA. Weitere Informationen finden Sie unter www.buergerengagement.de. Auch öffentliche Filmvorführungen sind nicht ohne Weiteres möglich.Dazu liegt eine Information der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vor.

Wichtig ist vor Ort natürlich die Presse. Das „Schwäbische Tagblatt“ hat eine Broschüre „Unser Verein in der Zeitung“ erstellt.

Verbände

„Gemeinsam sind wir stärker“. Das gilt nicht nur im Verein. Deshalb gibt es zahlreiche Dachverbände auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen, vernetzen sie und bieten häufig Serviceleistungen.

Jeder Verein sollte sich überlegen, was für ihn und seine Arbeit sinnvoll und nützlich ist. Häufig wird die Ausgabe für den erforderlichen Mitgliedsbeitrag gescheut, aber da geht es den Dachverbänden wie den kleinen Vereinen – sie müssen sich aus vielen Quellen finanzieren.

Konfessionell ungebundene Vereine, die Mitglied eines Wohlfahrtsverbands sein wollen, gehören meist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an.

Im Landkreis Tübingen bietet sich die örtliche Vernetzung und Interessenvertretung der zahlreichen kleinen Vereine und Gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich unter unserem Dach an. Gerne können Sie sich an uns wenden.

Antidiskriminierungsberatung

Erfahrung mit Diskriminierung

Diskriminierung ist, wenn Menschen aufgrund eines Merkmals oder einer Zuschreibung wie Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion, Alter, Behinderung, Aussehen, sozialen Status ausgegrenzt, benachteiligt, abgewertet, angegriffen, beleidigt oder schikaniert werden.

Menschen mit Behinderung erfahren im Alltag häufig Diskriminierung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist Behinderung eine der dort genannten Diskriminierungskategorien.

Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

Wohin kann ich mich wenden?

Seit 2015 gibt es für die Region Reutlingen Tübingen eine Beratungsstelle für alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind bei adis e.V. – Antidiskriminierung · Empowerment · Praxisentwicklung

Angebot:

  • Unterstützung, um sich gegen Diskriminierung zu wehren
  • Beratung auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Konfliktschlichtung
  • Vermittlung von Anwält_innen oder anderen Beratungsstellen

Grundsätze für die Beratung

  • Jedes Gespräch wird vertraulich behandelt!
  • Wir stehen auf Ihrer Seite!
  • Wir möchten mit Ihnen gemeinsam Lösungswege erarbeiten.
  • Die Beratung ist kostenfrei!

Kontakt

  • Beratungsstelle: Bismarckstraße* 136, 72072 Tübingen
  • E-Mail: beratung@adis-ev.de
  • Telefon: 07071/14310-410
  • Website: https://adis-ev.de/beratung/

Auf der Website erklären auch Filme, was Diskriminierung ist. Außerdem informiert ein Film über die Angebote der Beratungsstellen.

Hier kann der Flyer der Antidiskrimierungsberatung von adis e.V. heruntergeladen werden.

Online-Beratung

adis-online bietet Unterstützung, wenn Menschen direkt oder indirekt von Diskriminierung betroffen sind, sowie eine Plattform für Empowerment und fachlichen Austausch. adis-online berät per E-Mail, Einzelchat und Video.

  • Die Beratung ist kostenfrei.
  • Die Beratung kann anonym erfolgen.
  • Die Onlineberatung kann auch im Wechsel mit Beratung vor Ort durchgeführt werden.

Hier geht es zu adis-online.

.

xxnoxx_zaehler