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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt seit fünf Jahren, wie mit persönlichen Daten umzugehen ist. Gerade Sozialvereine haben oft mit sensiblen Daten zu tun. Grund genug, um eine Bestandaufnahme zu machen. DAS SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V., der PARITÄTISCHE Kreisverband Tübingen und Jürgen Rohleder, der städtische Leiter der Fachabteilung für Bürgerbeteiligung, Veranstaltungen und Zentrale Dienste, luden am 9. Mai zum Info-Abend ein.
46 Menschen aus Tübinger Vereinen kamen ins Rathaus. Wegen des großen Andrangs wurde die Veranstaltung in den Ratssaal verlegt. Referent war Jürgen Neumeister, Inhaber der Firma Neumeister-EDV und zertifizierter Datenschutzbeauftragter verschiedener Vereine und Institutionen. Zugleich ist er ehrenamtlicher Vorstand im Sozialverband VdK, Bezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Er kennt sich daher sehr gut im Geschehen sozialer Vereine aus.
Der Datenschutzexperte warf einen Blick auf die Entwicklungen, Erfahrungen und Erfordernisse beim Datenschutz in Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen. Gerade dort ist es eine ständige Herausforderung, eigene Anstrengungen für den professionellen und sensiblen Umgang mit Daten zu unternehmen und damit auch ein Vertrauensargument gegenüber den Mitgliedern und Hilfesuchenden zu schaffen.
Die Anwesenden aus Sozialvereinen und Einrichtungen in und um Tübingen nahmen wertvolle Informationen mit und konnten ihr Wissen im Datenschutz erweitern. Es wurde zudem noch ein besonderes Angebot vorgestellt.
Die Universitätsstadt Tübingen gewährt Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen mit Sitz und Haupttätigkeit in Tübingen einen Zuschuss für Datenschutz-Maßnahmen in Höhe von 430 Euro. Dafür hatte sich Jürgen Rohleder stark gemacht. Der PARITÄTISCHE Kreisverband Tübingen bezuschusst seine Mitgliedsorganisationen zusätzlich in gleicher Höhe.
Anträge können bis Freitag, 23. Juni 2023 gestellt werden. Voraussetzungen:
Die Beantragung ist erfolgt über eine formlose E-Mail an: buergerengagement@tuebingen.de
Betreff: Zuschussantrag Datenschutzmaßnahmen 2023 mit folgenden Angaben:
Wichtig: Für die Berücksichtigung eines Antrags müssen Angaben zu 1. bis 4. gemacht werden.
Alle Infos auch unter
www.tuebingen.de/buergerengagement
www.paritaet-bw.de/tuebingen