Bis zu 860 Euro Zuschuss für Datenschutz-Maßnahmen

Informationsabend am 9. Mai zum Thema Datenschutz im Verein

Symbolbild mit Daten in Vorratsgläsern

Copyright Bild Daten im Schrank: Miroslav Pesek © 123RF.com

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt seit fünf Jahren, wie mit persönlichen Daten umzugehen ist. Gerade Sozialvereine haben oft mit sensiblen Daten zu tun. Grund genug, um eine Bestandaufnahme zu machen. DAS SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V., der PARITÄTISCHE Kreisverband Tübingen und Jürgen Rohleder, der städtische Leiter der Fachabteilung für Bürgerbeteiligung, Veranstaltungen und Zentrale Dienste, luden am 9. Mai zum Info-Abend ein.

46 Menschen aus Tübinger Vereinen kamen ins Rathaus. Wegen des großen Andrangs wurde die Veranstaltung in den Ratssaal verlegt. Referent war Jürgen Neumeister, Inhaber der Firma Neumeister-EDV und zertifizierter Datenschutzbeauftragter verschiedener Vereine und Institutionen. Zugleich ist er ehrenamtlicher Vorstand im Sozialverband VdK, Bezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Er kennt sich daher sehr gut im Geschehen sozialer Vereine aus.

Datenschutzexperte Jürgen Neumeister referiert im Tübinger Ratssaal Datenschutz-Abend am 9. Mai 2023; Foto: Andreas Karl Gschwind

 

Der Datenschutzexperte warf einen Blick auf die Entwicklungen, Erfahrungen und Erfordernisse beim Datenschutz in Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen. Gerade dort ist es eine ständige Herausforderung, eigene Anstrengungen für den professionellen und sensiblen Umgang mit Daten zu unternehmen und damit auch ein Vertrauensargument gegenüber den Mitgliedern und Hilfesuchenden zu schaffen.

Die Anwesenden aus Sozialvereinen und Einrichtungen in und um Tübingen nahmen wertvolle Informationen mit und konnten ihr Wissen im Datenschutz erweitern. Es wurde zudem noch ein besonderes Angebot vorgestellt.

Die Universitätsstadt Tübingen gewährt Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen mit Sitz und Haupttätigkeit in Tübingen einen Zuschuss für Datenschutz-Maßnahmen in Höhe von 430 Euro. Dafür hatte sich Jürgen Rohleder stark gemacht. Der PARITÄTISCHE Kreisverband Tübingen bezuschusst seine Mitgliedsorganisationen zusätzlich in gleicher Höhe.

Anträge können bis Freitag, 23. Juni 2023 gestellt werden. Voraussetzungen:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit, Hauptsitz des Vereins in der Universitätsstadt Tübingen
  • Die Anträge werden geprüft und formlos bewilligt
  • In einer ersten Antragsrunde können max. fünf städtische Zuschüsse nach dem „Windhundprinzip" bewilligt werden
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf Nachweis der entstandenen Kosten

Die Beantragung ist erfolgt über eine formlose E-Mail an: buergerengagement@tuebingen.de

Betreff: Zuschussantrag Datenschutzmaßnahmen 2023 mit folgenden Angaben:

  1. Name Verein / Einrichtung + Anschrift
  2. Kontaktperson (Telefon + E-Mail-Adresse)
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  4. Name des zertifizierten Datenschutzbeauftragten für die Durchführung der Datenschutzmaßnahmen

Wichtig: Für die Berücksichtigung eines Antrags müssen Angaben zu 1. bis 4. gemacht werden.

Schematische Darstellung des im Text beschriebenen Verfahrens für den Zuschuss zu Datenschutzmaßnahmen

Grafik: Andreas Karl Gschwind

 

Alle Infos auch unter

www.tuebingen.de/buergerengagement

www.paritaet-bw.de/tuebingen

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